- Agrarberichterstattung
- Teil der ⇡ Landwirtschaftsstatistik, gemäß Gesetz über die Agrarberichterstattung i.d.F. vom 1.7.1980 (BGBl I 822) seit 1975 in jedem zweiten Jahr, seit 1979 abwechselnd total und repräsentativ, durchgeführt. Bei dieser Statistik werden Angaben von Betrieben verwendet mit einer land-, forst- oder fischwirtschaftlich genutzten Fläche von jeweils mindestens 1 Hektar oder mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche unter 1 Hektar einschließlich der Betriebe ohne landwirtschaftlich genutzte Fläche, deren natürliche Erzeugungseinheiten mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen landwirtschaftlichen Markterzeugung von 1 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im gesetzlichen Geltungsbereich entsprechen.- Programme der A.: (1) Grundprogramm mit Angaben aus der Bodennutzungshaupterhebung (⇡ Bodennutzungserhebung), der ⇡ Viehzählung und der Arbeitskräfteerhebung in der Landwirtschaft; (2) Ergänzungsprogramm mit Merkmalen zur Kennzeichnung, zur Rechtsstellung und zu sozialökonomischen Verhältnissen der Betriebe, Buchführung, Besitzverhältnisse und Pachtpreise, Erwerbs- und Unterhaltsquellen; (3) Zusatzprogramm v.a. zur Erfüllung kurzfristiger nationaler und/oder supranationaler Anforderungen (einmalige Erhebungen).
Lexikon der Economics. 2013.